Klinik für Schweine
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Nachschulung nach FerkBetSachkV

Nach § 6 Abs. 5 +6 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) vom 08. Januar 2020 sind


o sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin teilzunehmen. Die Teilnahme an der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen (…)


o Darüber hinaus sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin teilzunehmen. Die sachkundige Person erhält einen Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildungsschulung. Die Teilnahme ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

Unterlagen in Form einer PowerPoint Präsentation wurden vom IsoKomp erstellt du sind zur Schulung der Landwirte unter unten stehendem Link/ QR Code abrufbar.
Die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten kann durch die/den bestandsbetreuende/n Tierärzt:in erfolgen und die Teilnahme muss anschließend durch die:den betreuende:bestandsbereuenden Tierärzt:in bescheinigt werden.
Eine Checkliste wie auch ein mögliches Formblatt zur Bestätigung der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten ist ebenfalls über den Link abrufbar.
Die Bescheinigung muss nicht dem Veterinäramt vorgelegt werden, sondern im Betrieb zur Einsichtnahme vorliegen.

Link Nachschulungsunterlagen sachkundige Personen: https://syncandshare.lrz.de/getlink/fiJwg2L2EWRu2qoNr7WMtS/

 

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